Sie haben über einen Verwandten ein beträchtliches Immobilienvermögen in einer großen Stadt geerbt. Damit Sie die spätere Erbschaftssteuerforderung vom Finanzamt nicht überrascht, wollen wir Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie die mögliche Erbschaftssteuer an das Finanzamt zurückzahlen können.
Eines vorab: Sie sollten sich bei dem Thema Erbschaftssteuer zwingend von einem Steuerberater beraten lassen. Hausguthaben ist weder berechtigt, noch befugt, steuerliche Beratungen in irgendeiner Form vorzunehmen. Der Artikel stellt auch keine Handlungsempfehlung oder Beratung dar, sondern soll lediglich als unverbindliche Informationsquelle verstanden werden.
Bewertung der geerbten Immobilien:
Das Finanzamt nutzt zur Bewertung von Immobilien drei Verfahren:
- Das Vergleichswertverfahren (orientiert sich an den Verkaufspreisen ähnlicher Immobilien in der Region)
- Das Sachwertverfahren (es wird der Gebäude- und Bodenwert bei eigengenutzten Immobilien herangezogen, wo es keine Vergleichswerte oder übliche Mieten vorliegen. Seit Januar 2023 kommt noch ein zusätzlicher Regionalfaktor dazu, welcher den Objektwert evtl. erhöhen kann)
- Das Ertragswertverfahren (wird bei vermieteten Immobilien und Gewerbeobjekten angewendet. Aufgrund Anpassungen im Bereich der Bewirtschaftungskosten, wie auch des Liegenschaftszinses, kann es hier ebenfalls zu deutlich höheren Immobilienwerten führen).
Sollten Sie mit der Bewertung des Finanzamts nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb eines Monats Einspruch gegen die Bewertung des Finanzamts einlegen. Sie haben die Möglichkeit, ein Gegengutachten auf Ihre Kosten beantragen zu lassen. Achten Sie bitte darauf, dass es sich um einen unabhängigen und öffentlich vereidigten Immobiliengutachter handelt. Ansonsten könnte das Finanzamt das Gutachten evtl. anzweifeln.
Eine weitere Möglichkeit eine Immobilienbewertung kostenfrei zu erhalten, ist auf die Bank zuzugehen, welche bisher die Immobilien als Sicherheit hatten. Die Bank bewertet die Immobilien intern für sich und manche Banken geben einen Teil der Bewertung an den Kunden heraus. Der Vorteil hier ist, dass Banken Sicherheitsabschläge und Marktanpassungsfaktoren bei der Bewertung bereits berücksichtigt haben. Wichtig für Sie zu wissen: die Bank ist nicht verpflichtet, den Wert der Immobilie herauszugeben.
Sollten Darlehen noch auf den geerbten Immobilien bestehen, lohnt sich ein Blick in das ESIS Merkblatt im Darlehensvertrag. Hier ist der Immobilienwert seitens der Bank aufgeführt. Sofern das Darlehen erst kürzlich aufgenommen wurde, kann auch dieser Wert gegenüber dem Finanzamt angegeben werden.
Ermittlung der voraussichtlichen Erbschaftssteuer für die geerbten Immobilien:
Sofern Sie realistische Werte für Ihr geerbtes Immobilienvermögen haben, können Sie im nächsten eine erste grobe Schätzung für Ihre voraussichtliche Erbschaftssteuerzahlung vornehmen.
Im Vorfeld sollten Sie aber folgende Fragen für sich mit Ihrem Steuerberater klären:
– Fällt eine Erbschaftssteuer für meine geerbte Immobilie an? Sofern sie von Ihrem Partner eine Immobilie erben und darin anschließend wohnen, fällt in diesem Fall evtl. keine Erbschaftssteuer an – unabhängig vom Objektwert. Für Kinder gilt dies für eine Wohnfläche bis 200 qm)
– Liegt der Immobilienwert noch innerhalb der Erbschaftssteuerfreibeträge? Je nach Verwandtschaftsgrad und Erbschaftssteuerfreibetrag kann auch hier eventuell keine Erbschaftssteuer anfallen.
– Bei vermieteten Immobilien werden nur 90% des Verkehrswertes für die Berechnung der Erbschaftssteuer herangezogen – die restlichen 10% können steuerfrei verschenkt bzw. vererbt werden. Ein weiterer Vorteil: Bei geerbten, vermieteten Immobilien kann die Erbschaftssteuer über einen Zeitraum von 10 Jahren gestundet werden, falls der Verkäufer nur durch einen Notverkauf der Immobilie die Steuerschulden bezahlen könnte.
– Eventuell gibt es steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten (zum Beispiel die Gründung einer Stiftung), um die Erbschaftssteuerzahlung zu reduzieren.
– Zusätzlich können Versorgungsfreibetrag, Pflegefreibetrag, Nachlassverbindlichkeiten und sachliche Steuerbefreiungen die Erbschaftssteuer mindern.
Sofern alle oben genannten Punkte mit Ihrem Steuerberater geklärt wurden, können Sie die Höhe der voraussichtlichen Erbschaftssteuer schätzen.
Für die Ermittlung der Erbschaftssteuern gibt es im Internet einschlägige Steuertabellen, welche für eine erste grobe Steuerschätzung helfen.
Zahlung der Erbschaftssteuer:
Nachdem Sie die voraussichtliche Erbschaftssteuer für Ihr Immobilienerbe ermittelt haben, können Sie sich nun Gedanken bzgl. der Zahlung machen. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen hier offen:
– Zahlung durch Eigenmittel: die einfachste Form, die Steuerschulden zu bezahlen.
– Stundung der Erbschaftssteuer beim Finanzamt: ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich und verschiebt die Zahlung weiter nach hinten. Eventuell kann dies aber Nachteile für Sie haben, sofern Sie in der Zwischenzeit eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt benötigen.
– Zahlung der Steuerschulden durch den Verkauf der geerbten Immobilie: ist möglich, hier sollten aber folgende Punkte zwingend beachtet werden:
– Bei einem Verkauf der Immobilie innerhalb eines Jahres kann das Finanzamt den Verkaufserlös als Berechnungsgröße für die Erbschaftssteuer verwenden.
– Mit dem Verkauf der Immobilie ist der Sachwert weg – und es bleibt der Geldwert. Wenn dieser nicht besser angelegt wird, wie die Inflation, verlieren Sie im Laufe der Zeit Geld.
– Zahlung der Steuerschulden durch einen Immobilienkredit: der Vorteil hierbei ist, dass Sie das geerbte Immobilienvermögen verwenden, um daraus die Steuerschulden zu bezahlen. Wichtig hierbei ist, dass Sie das Immobiliendarlehen auch zu jeder Zeit bezahlen können. Die Schuldzinsen für das Immobiliendarlehen sind steuerlich jedoch nicht absetzbar.
Hausguthaben hilft Ihnen gerne dabei, das für Sie passende Immobiliendarlehen für die Zahlung Ihrer Erbschaftssteuer zu finden.
Vielleicht wollen Sie auch die Zahlung der Erbschaftssteuer mit einer umfangreichen energetischen Modernisierung kombinieren. Sprechen Sie uns an. Wir finden hier eine passende Immobilienfinanzierung für Sie.
Wir weisen an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass Sie sich bezüglich der steuerlichen Aspekte bei der Erbschaft eines Immobilienvermögens mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens beraten lassen sollen.
Sie haben über einen Verwandten ein beträchtliches Immobilienvermögen in einer großen Stadt geerbt. Damit Sie die spätere Erbschaftssteuerforderung vom Finanzamt nicht überrascht, wollen wir Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie die mögliche Erbschaftssteuer an das Finanzamt zurückzahlen können.
Eines vorab: Sie sollten sich bei dem Thema Erbschaftssteuer zwingend von einem Steuerberater beraten lassen. Hausguthaben ist weder berechtigt, noch befugt, steuerliche Beratungen in irgendeiner Form vorzunehmen. Der Artikel stellt auch keine Handlungsempfehlung oder Beratung dar, sondern soll lediglich als unverbindliche Informationsquelle verstanden werden.
Bewertung der geerbten Immobilien:
Das Finanzamt nutzt zur Bewertung von Immobilien drei Verfahren:
- Das Vergleichswertverfahren (orientiert sich an den Verkaufspreisen ähnlicher Immobilien in der Region)
- Das Sachwertverfahren (es wird der Gebäude- und Bodenwert bei eigengenutzten Immobilien herangezogen, wo es keine Vergleichswerte oder übliche Mieten vorliegen. Seit Januar 2023 kommt noch ein zusätzlicher Regionalfaktor dazu, welcher den Objektwert evtl. erhöhen kann)
- Das Ertragswertverfahren (wird bei vermieteten Immobilien und Gewerbeobjekten angewendet. Aufgrund Anpassungen im Bereich der Bewirtschaftungskosten, wie auch des Liegenschaftszinses, kann es hier ebenfalls zu deutlich höheren Immobilienwerten führen).
Sollten Sie mit der Bewertung des Finanzamts nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb eines Monats Einspruch gegen die Bewertung des Finanzamts einlegen. Sie haben die Möglichkeit, ein Gegengutachten auf Ihre Kosten beantragen zu lassen. Achten Sie bitte darauf, dass es sich um einen unabhängigen und öffentlich vereidigten Immobiliengutachter handelt. Ansonsten könnte das Finanzamt das Gutachten evtl. anzweifeln.
Eine weitere Möglichkeit eine Immobilienbewertung kostenfrei zu erhalten, ist auf die Bank zuzugehen, welche bisher die Immobilien als Sicherheit hatten. Die Bank bewertet die Immobilien intern für sich und manche Banken geben einen Teil der Bewertung an den Kunden heraus. Der Vorteil hier ist, dass Banken Sicherheitsabschläge und Marktanpassungsfaktoren bei der Bewertung bereits berücksichtigt haben. Wichtig für Sie zu wissen: die Bank ist nicht verpflichtet, den Wert der Immobilie herauszugeben.
Sollten Darlehen noch auf den geerbten Immobilien bestehen, lohnt sich ein Blick in das ESIS Merkblatt im Darlehensvertrag. Hier ist der Immobilienwert seitens der Bank aufgeführt. Sofern das Darlehen erst kürzlich aufgenommen wurde, kann auch dieser Wert gegenüber dem Finanzamt angegeben werden.
Ermittlung der voraussichtlichen Erbschaftssteuer für die geerbten Immobilien:
Sofern Sie realistische Werte für Ihr geerbtes Immobilienvermögen haben, können Sie im nächsten eine erste grobe Schätzung für Ihre voraussichtliche Erbschaftssteuerzahlung vornehmen.
Im Vorfeld sollten Sie aber folgende Fragen für sich mit Ihrem Steuerberater klären:
– Fällt eine Erbschaftssteuer für meine geerbte Immobilie an? Sofern sie von Ihrem Partner eine Immobilie erben und darin anschließend wohnen, fällt in diesem Fall evtl. keine Erbschaftssteuer an – unabhängig vom Objektwert. Für Kinder gilt dies für eine Wohnfläche bis 200 qm)
– Liegt der Immobilienwert noch innerhalb der Erbschaftssteuerfreibeträge? Je nach Verwandtschaftsgrad und Erbschaftssteuerfreibetrag kann auch hier eventuell keine Erbschaftssteuer anfallen.
– Bei vermieteten Immobilien werden nur 90% des Verkehrswertes für die Berechnung der Erbschaftssteuer herangezogen – die restlichen 10% können steuerfrei verschenkt bzw. vererbt werden. Ein weiterer Vorteil: Bei geerbten, vermieteten Immobilien kann die Erbschaftssteuer über einen Zeitraum von 10 Jahren gestundet werden, falls der Verkäufer nur durch einen Notverkauf der Immobilie die Steuerschulden bezahlen könnte.
– Eventuell gibt es steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten (zum Beispiel die Gründung einer Stiftung), um die Erbschaftssteuerzahlung zu reduzieren.
– Zusätzlich können Versorgungsfreibetrag, Pflegefreibetrag, Nachlassverbindlichkeiten und sachliche Steuerbefreiungen die Erbschaftssteuer mindern.
Sofern alle oben genannten Punkte mit Ihrem Steuerberater geklärt wurden, können Sie die Höhe der voraussichtlichen Erbschaftssteuer schätzen.
Für die Ermittlung der Erbschaftssteuern gibt es im Internet einschlägige Steuertabellen, welche für eine erste grobe Steuerschätzung helfen.
Zahlung der Erbschaftssteuer:
Nachdem Sie die voraussichtliche Erbschaftssteuer für Ihr Immobilienerbe ermittelt haben, können Sie sich nun Gedanken bzgl. der Zahlung machen. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen hier offen:
– Zahlung durch Eigenmittel: die einfachste Form, die Steuerschulden zu bezahlen.
– Stundung der Erbschaftssteuer beim Finanzamt: ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich und verschiebt die Zahlung weiter nach hinten. Eventuell kann dies aber Nachteile für Sie haben, sofern Sie in der Zwischenzeit eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt benötigen.
– Zahlung der Steuerschulden durch den Verkauf der geerbten Immobilie: ist möglich, hier sollten aber folgende Punkte zwingend beachtet werden:
– Bei einem Verkauf der Immobilie innerhalb eines Jahres kann das Finanzamt den Verkaufserlös als Berechnungsgröße für die Erbschaftssteuer verwenden.
– Mit dem Verkauf der Immobilie ist der Sachwert weg – und es bleibt der Geldwert. Wenn dieser nicht besser angelegt wird, wie die Inflation, verlieren Sie im Laufe der Zeit Geld.
– Zahlung der Steuerschulden durch einen Immobilienkredit: der Vorteil hierbei ist, dass Sie das geerbte Immobilienvermögen verwenden, um daraus die Steuerschulden zu bezahlen. Wichtig hierbei ist, dass Sie das Immobiliendarlehen auch zu jeder Zeit bezahlen können. Die Schuldzinsen für das Immobiliendarlehen sind steuerlich jedoch nicht absetzbar.
Hausguthaben hilft Ihnen gerne dabei, das für Sie passende Immobiliendarlehen für die Zahlung Ihrer Erbschaftssteuer zu finden.
Vielleicht wollen Sie auch die Zahlung der Erbschaftssteuer mit einer umfangreichen energetischen Modernisierung kombinieren. Sprechen Sie uns an. Wir finden hier eine passende Immobilienfinanzierung für Sie.
Wir weisen an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass Sie sich bezüglich der steuerlichen Aspekte bei der Erbschaft eines Immobilienvermögens mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens beraten lassen sollen.