Häufige Fragen und Antworten
Wie unterscheidet sich ein Immobiliendarlehen zum Immobilien- Teilverkauf?
Bei einem Immobilien-Teilverkauf verkaufen Sie einen Teil Ihrer Immobilie. Im Gegenzug zahlen Sie ein monatliches Nutzungsentgelt. An Wertsteigerungen sind Sie nur in Höhe Ihres Eigentumsanteils beteiligt. Bei einem eventuell späterem Verkauf fallen dann nochmals Gebühren an.
Bei der Aufnahme eines Immobiliendarlehens zahlen Sie Ihre monatliche Zins- und Tilgungsrate (Annuität). Es kommen einmalig Gebühren für die Grundschuldeintragung und Notarkosten dazu. Die monatliche Zins- und Tilgungsrate ist meist nicht höher als das monatliche Nutzungsentgelt bei einem Immobilien-Teilverkauf. Sie bleiben bei der Aufnahme eines Immobiliendarlehens zu 100 % Eigentümer Ihrer Immobilie und partizipieren voll an weiteren Wertsteigerungen.
Schauen Sie sich die tabellarische Gegenüberstellung der wesentlichen Unterschiede zwischen einem Darlehen mit Hausguthaben und einem Immobilien-Teilverkauf gerne ausführlicher an!
Komme ich überhaupt für ein Immobiliendarlehen infrage?
Im Gegensatz zu Ihrer Hausbank gibt es bei Hausguthaben keine Altersbeschränkungen. Somit kann grundsätzlich jeder ein Immobiliendarlehen bekommen. Wichtig ist natürlich, dass die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Vergabe eines Immobiliendarlehen gegeben sind (Einkommen vorhanden, keine rückständigen Verbindlichkeiten etc.). Hier stehen Ihnen erfahrene Finanzierungsberater zur Verfügung, welche Ihnen helfen, Ihren Darlehenswunsch zu erfüllen.
Darlehen anfragen
Warum muss ich eine Selbstauskunft ausfüllen?
Uns ist es wichtig, Sie kompetent und auch zielgerichtet zu beraten. Je mehr Informationen der Finanzierungsberater über die Selbstauskunft hat, umso besser kann er das für Sie optimale Darlehensangebot finden.
Muss ich für die Darlehensvermittlung etwas bezahlen?
Die Darlehensvermittlung ist kostenlos. Hausguthaben bekommt von dem Bankpartner bei einer erfolgreichen Darlehensvermittlung eine Provision. Wichtig für Sie: Sie bekommen über Hausguthaben die gleichen Konditionen, als wenn Sie direkt bei der Bank anfragen. Jedoch haben Sie von Anfang an einen erfahrenen Finanzierungsberater an Ihrer Seite, der Sie bis zur Auszahlung des Darlehens begleitet. Ihre Daten werden hierbei nach Eingabe direkt in das Kreditsystem des Finanzierungsberaters eingespielt. Somit können unterschiedliche Varianten berechnet und Ihnen auch präsentiert werden.
Wie gelange ich zu meinem Immobiliendarlehen?
Die Beantragung eines Darlehens läuft in folgenden Schritten ab:
- Sie teilen einem erfahrenen Finanzierungsberater Ihre Daten über eine Selbstauskunft mit.
- Der Finanzierungsberater meldet sich bei Ihnen und bespricht die verschiedenen Darlehensmöglichkeiten mit Ihnen.
- Mit Annahme des Angebots reichen Sie die erforderlichen Unterlagen für die Bank ein. Bei Fragen steht Ihnen ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.
- Ihre Finanzierungsanfrage wird über unseren Partner Easyfinanzierung24 bearbeitet und an die Bank weitergeleitet. Die Bank sendet Ihnen dann die Darlehensverträge zu.
Wer hilft mir bei Beschaffung der Unterlagen für die Finanzierung?
Hausguthaben gibt Ihnen Tipps, wo Sie welche Unterlagen für Ihre Immobilienfinanzierung herbekommen.
Alternativ können Sie Hausguthaben beauftragen, die für Sie erforderlichen Dokumente zu beschaffen. Hierfür fällt jedoch eine Nutzungspauschale an. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Umfang der zu beschaffenden Unterlagen.
Wie schnell kann mein Kredit ausgezahlt werden?
Die Auszahlung des Kredits hängt von externen Faktoren ab (wie z.B Notar, Grundbuchamt etc.).
4 bis 6 Wochen sollte man allerdings mindestens einplanen.
Bekomme ich auch ein Immobiliendarlehen, wenn auf meiner Immobilie eine Grundschuld lastet oder ich noch weitere Darlehen laufen habe?
Dies kommt darauf an, ob Sie ein entsprechendes Einkommen haben und die Darlehen nicht länger als 5 Jahre Zinsbindung haben.
Sprechen Sie uns einfach an oder senden uns eine Selbstauskunft. Ein Finanzierungsberater wird sich dann bei Ihnen melden, um die Finanzierungsmöglichkeiten zu besprechen.
Wie kann ich den Wert meiner Immobilie ermitteln?
Der Immobilienbewertungsrechner kann Ihnen einen groben Anhaltspunkt über den Wert Ihrer Immobilie geben. Er liefert Ihnen eine Wertspanne, die Ihnen dabei helfen soll, die untere und obere Grenze des Immobilienwertes einschätzen zu können.
Wir haben uns für den Immobilienrechner von Sprengnetter GmbH entschieden, welcher am Markt bekannt ist und von einer Vielzahl von Banken bei der Immobilieneinwertung genutzt wird. Sprengnetter greift bezüglich der Bewertung auf eine große Datenbank von Immobilien in Ihrem Postleitzahlengebiet zu, um Ihnen einfach und schnell einen Vergleichspreis zu ermitteln. Lage, Baujahr, Grundstücksgröße, Wohnfläche, Ausstattung und Zustand sind sehr wichtige Kriterien, die den Wert einer Immobilie und damit den Preis beeinflussen.
Bei Fragen zur Immobilienbewertung stehen Ihnen unsere Experten sehr gerne zur Verfügung. Unsere Leistung ist für Sie kostenfrei!
Bleibe ich alleiniger Eigentümer meiner Immobilie und darf ich diese ohne Zustimmung weiter verkaufen?
Da Sie ein Darlehen beantragen, ändert sich nichts an den Eigentümerverhältnissen im Grundbuch. Sie bleiben alleiniger Eigentümer und können Ihre Immobilie jederzeit verkaufen.
Benötige ich Nachweise für die Auszahlung meines Darlehens?
Das ist der größte Vorteil von einem Darlehen über Hausguthaben. Die finanzierende Bank benötigt keinerlei Nachweise oder Rechnungen für die Auszahlung des Darlehens. Das Geld kann zu Ihrer freien Verwendung benutzt werden.
Profitiere ich von zukünftigen Wertsteigerungen meiner Immobilie?
Als alleiniger Eigentümer partizipieren Sie zu 100% an den Wertsteigerungen Ihrer Immobilie.
Was passiert, wenn ich während der Tilgungslaufzeit ausziehe oder mein Haus weiter verkaufe?
Als Eigentümer Ihrer Immobilie können Sie selbstverständlich ausziehen oder Ihre Immobilie verkaufen. Sie sollten nur weiterhin die Rate Ihres Immobiliendarlehens bezahlen, bzw. die Darlehensrestschuld bei einem Verkauf inkl. evtl. Vorfälligkeitsentschädigung zurück bezahlen.
Was geschieht, wenn ich meine Tilgungsrate nicht mehr bezahlen kann?
Sollten Sie Ihre Rate nicht mehr bezahlen können, melden Sie sich bitte umgehend bei Ihrer Bank und bei uns. Wir werden dann mit der finanzierenden Bank sprechen, um eine für alle Parteien geeignete Lösung zu finden.
Besteht die Möglichkeit einer Anschlussfinanzierung?
Selbstverständlich können Sie über Hausguthaben auch Ihre Anschlussfinanzierung beantragen. Kommen Sie hier bitte auf uns zu.
Wichtig ist für Sie zu wissen: Bei einigen Bankpartnern wird Ihnen eine Anschlussfinanzierung garantiert – sofern Sie immer ordnungsgemäß Ihre Raten bezahlt haben während der Zinsbindungsdauer. Dies bedeutet keine erneute Bonitäts- oder Objektprüfung.
In welchen Städten/Regionen kann eine Vor-Ort-Beratung stattfinden?
Wir bieten Ihnen eine persönliche und professionelle Vor-Ort-Beratung in der Metropolregion Nürnberg/Fürth/Erlangen.
Profitieren Sie auch von unserer Telefon- und Online-Beratung in Bayern und ganz Deutschland, z.B. in München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth, Würzburg, Erlangen, Bamberg, Bayreuth, Landshut, Aschaffenburg, Kempten, Rosenheim, Ulm, Schweinfurt, Passau oder Freising.
Was ist der Unterschied zwischen einem Kredit und einem Darlehen?
Der wesentliche Unterschied zwischen Darlehen und Krediten ist, dass ein Darlehensvertrag erst bei Ausbezahlung des Geldes gültig ist. Beim Kredit ist der Vertrag mit der Unterzeichnung gültig, es besteht also sofort ein Schuldverhältnis zwischen Kreditgeber und -nehmer, obwohl noch kein Geld ausbezahlt wurde.
Was geschieht im Todesfall des Darlehensnehmers?
Stirbt ein Kreditnehmer oder eine Kreditnehmerin bevor das Darlehen abbezahlt ist, bleibt eine Restschuld. Wer nun die Verantwortung für diese übernimmt, hängt davon ab, ob es sich bei dem Kredit um ein Einzel- oder Gemeinschaftsdarlehen handelt. Läuft die Finanzierung beispielsweise auf ein Ehepaar, geht die Restschuld automatisch auf die restlichen Kreditnehmer/innen über – also häufig auf den/die verbliebenen Ehepartner/in. In diesem Fall ist das Darlehen weiterhin zu tilgen und die Restschuld fällt nicht in die Erbmasse.
Lief der Kredit jedoch nur auf die verstorbene Person, fällt die Restschuld zusammen mit Immobilien, Wertgegenständen oder Barvermögen in die Erbmasse. Nach der Erbfolge wird den Hinterbliebenen ihr Erbanteil angeboten, welchen sie annehmen oder ablehnen können.
Hausguthaben hat aber auch Banken, welche im Todesfall die Ablösung des Darlehens ohne Zahlung gegen Vorfälligkeitsentschädigung zulässt.
Selbstverständlich werden Sie auch in diesem Fall von unseren erfahrenen Finanzierungsberatern unterstützt.
Wie sieht der Kontakt mit Hausguthaben nach Abwicklung des Immobiliendarlehens aus?
Auch nach der Vermittlung des Immobiliendarlehens stehen Ihnen erfahrene Finanzierungsberater bei Fragen zur Verfügung.
Wie bin ich bei Insolvenz von Hausguthaben abgesichert?
Hausguthaben tritt als Vermittler zwischen der Bank und Ihnen auf. Sie schließen den Darlehensvertrag mit der Bank ab. Eine Insolvenz von Hausguthaben hat keinen Einfluss auf Ihren Darlehensvertrag.