Was bedeutet eigentlich energetische Sanierung
bei einer Immobilie?
Energetische Sanierung, auch thermische Sanierung genannt, bezeichnet in der Regel die Modernisierung eines Gebäudes zur Minimierung des Energieverbrauchs für Heizung, Warmwasser und Lüftung.
(Quelle: Wikipedia)
Wie soll ich bei einer energetischen Sanierung
vorgehen, um möglichst effektiv meine Immobilie
auf ein besseres energetisches Level zu heben?
Im ersten Schritt sollte eine Bestandsaufnahme der Immobilie durchgeführt werden. Mit Hilfe einer Wärmebildkamera (wohl dem, der Beziehungen zur örtlichen Feuerwehr hat – ansonsten kann diese auch ausgeliehen werden) kann eine Wärmebildaufnahme Ihrer Immobilie durchgeführt werden. Wichtig hierbei
ist, dass diese von einem Profi durchgeführt wird,
welcher sich mit der Kamera auskennt, die entsprechenden Parameter für eine Aufnahme ohne
Verzerrungen ausschließt bzw. minimiert und das
spätere Bild dann entsprechend interpretieren kann.
Mit dem Wärmebild können energetische Schwachstellen an Ihrer Immobilie erkannt werden. Damit ist der erste Schritt getan, um zu wissen, wo diese genau zu finden sind. Es gilt hierbei: von außen (die Gebäudehülle) nach innen (Heizung, Strom, Warmwasser etc..). Bekannte Schwachstellen bei der Außenhülle des Gebäudes sind Dachstuhl, Fenster, Haustüren und Fassade.
Es stellt sich nun die Frage, ob sich eine Behebung
der energetischen Schwachstellen auch finanziell lohnt. Wir antworten mit einem klaren Ja!
Folgendes Beispiel hierzu:
Ein Einfamilienhaus aus den 60-iger Jahren mit einer Wohnfläche von 150 qm hat eine Ölheizung, welche
seit 25 Jahren im Betrieb ist und noch nicht erneuert wurde. Der Endenergieverbrauch liegt bei
300 kWh/(m2a). Die Kosten pro qm für eine Ölheizung betragen bei ca. 15,6 ct/ kWH. Die Heizkosten pro qm
sind dann bei 300kWh x 15,6 ct/kwH = 46,80 € pro qm.
Bei 150 qm Wohnfläche betragen die Kosten nur für
die Ölheizung:
46,80 €/qm x 150 qm = 7.020 € pro Jahr. Die Heizung
für die Nutzflächen (Keller, Dachboden) sind hierbei
noch gar nicht berücksichtigt.
Ziel ist es nun, den Endenergieverbrauch der Immobilie von 300 kWH/(m2a) auf 125 kWH/ (m2a) zu senken.
Dies wird erreicht durch:
– Dämmung des Dachbodens,
Kosten: 10.000 €
– Austausch der Fenster und Türen,
Kosten: 25.000 €
– Ergänzung der Ölheizung mit einer
Wärmepumpe,
Kosten: 25.000 €
– Dämmung der Außenfassade,
Kosten: 20.000 €
= Gesamtkosten: 80.000 €
Die Darlehensrate bei einer Annuität (Zins + Tilgung)
von 5,5 % liegt monatlich bei 366,67 €.
Die neuen Heizkosten pro qm betragen dann:
125 kWH x 15,6 ct/kwH = 19,50 €.
Bei einer Wohnfläche von 150 qm sind die neuen Heizkosten pro Jahr:
19,50 €/qm x 150 qm = 2.925 € jährlich.
Die Ersparnis liegt somit bei 4.095 € im Jahr.
Ihr Eigenanteil bei dieser energetischen Sanierung
liegt hier bei 366,67 € (monatliche Rate bei
80.000 € Darlehenssumme) – 341,25 € = 25,42 €
pro Monat.
Es gibt jedoch für den Einbau der Wärmepumpe
noch eine Förderung der BAFA in Höhe von 35 %
der Kosten. Dies wären bei 25.000 € insgesamt 8.750 € Förderung (25.000 € Kosten für Wärmepumpe inkl. Installation x 0,35 % (35 % Förderung). Mit der
Förderung für die Wärmepumpe können Sie 344
Monate lang Ihren Eigenanteil bezahlen (8.750 € Förderung/25,42 € Eigenanteil/pro Monat).
Somit kostet Sie die energetische Sanierung in
diesem Beispiel im Idealfall in den nächsten 28
Jahren gar nichts. Die Voraussetzung dabei ist,
dass die monatliche Darlehensbelastung über
die Laufzeit von 28 Jahren identisch bleibt. Und
das Darlehen wäre ohne Berücksichtigungskosten
der Grundschuld bis auf ca. 4.000 € komplett zurückbezahlt (Annahme: 3,5 % Zins und 2 % Tilgung gleichbleibend über 28 Jahre, ohne Berücksichtigung
der Grundschuldkosten).
Energetische Sanierung ist somit nicht nur
gut für die Umwelt – Sie kostet Sie im Idealfall
auch nichts.
Für Fragen zu dem Thema energetische Sanierung
wie auch zu Beantragung des Darlehens steht Ihnen Hausguthaben gerne zur Verfügung. Zusätzlich steigern Sie mit der energetischen Sanierung auch den Wert
Ihrer Immobilie und erhöhen die Chancen, einen besseren Verkaufswert bei einem späteren Verkauf
der Immobilie zu erzielen. Das Thema ist also nicht
nur für Eigenheimbesitzer sehr interessant, auch für Vermieter wird es immer wichtiger.
Ab 2023 wird die CO2-Umlage anteilig für Vermieter
fällig und kann nicht mehr auf den Mieter
alleine umgelegt werden. Die Kosten berechnen sich hierbei nach der CO2-Emmision. Pro Tonne CO2 will
die Bundesregierung bis 2025 insgesamt 55 € an Abgaben.
Der Vermieter hat im Gegensatz zum Eigenheimnutzer bei der energetischen Sanierung noch folgenden
weiteren Vorteil: Er kann die Investitionen in die energetische Sanierung – Stand heute – steuerlich
geltend machen. Somit werden die Mieteinahmen
durch die Kosten der energetischen Sanierung reduziert. Für eine detaillierte Berechnung gehen Sie auf Ihren
Steuerberater zu.
Was bedeutet eigentlich energetische Sanierung
bei einer Immobilie?
Energetische Sanierung, auch thermische Sanierung genannt, bezeichnet in der Regel die Modernisierung eines Gebäudes zur Minimierung des Energieverbrauchs für Heizung, Warmwasser und Lüftung (Quelle: Wikipedia).
Wie soll ich bei einer energetischen Sanierung vorgehen, um möglichst effektiv meine Immobilie auf ein besseres energetisches Level zu heben?
Im ersten Schritt sollte eine Bestandsaufnahme der Immobilie durchgeführt werden. Mit Hilfe einer Wärmebildkamera (wohl dem, der Beziehungen zur örtlichen Feuerwehr hat – ansonsten kann diese auch ausgeliehen werden) kann eine Wärmebildaufnahme Ihrer Immobilie durchgeführt werden. Wichtig hierbei ist, dass diese von einem Profi durchgeführt wird, welcher sich mit der Kamera auskennt, die entsprechenden Parameter für eine Aufnahme ohne Verzerrungen ausschließt bzw. minimiert und das spätere Bild dann entsprechend interpretieren kann.
Mit dem Wärmebild können energetische Schwachstellen an Ihrer Immobilie erkannt werden. Damit ist der erste Schritt getan, um zu wissen, wo diese genau zu finden sind. Es gilt hierbei: von außen (die Gebäudehülle) nach innen (Heizung, Strom, Warmwasser etc..). Bekannte Schwachstellen bei der Außenhülle des Gebäudes sind Dachstuhl, Fenster, Haustüren und Fassade.
Es stellt sich nun die Frage, ob sich eine Behebung der energetischen Schwachstellen auch finanziell lohnt. Wir antworten mit einem klaren Ja! Folgendes Beispiel hierzu:
Ein Einfamilienhaus aus den 60-iger Jahren mit einer Wohnfläche von 150 qm hat eine Ölheizung, welche seit 25 Jahren im Betrieb ist und noch nicht erneuert wurde. Der Endenergieverbrauch liegt bei 300 kWh/(m2a). Die Kosten pro qm für eine Ölheizung betragen bei ca. 15,6 ct/ kWH. Die Heizkosten pro qm sind dann bei 300kWh x 15,6 ct/kwH = 46,80 € pro qm. Bei 150 qm Wohnfläche betragen die Kosten nur für die Ölheizung:
46,80 €/qm x 150 qm = 7.020 € pro Jahr. Die Heizung für die Nutzflächen (Keller, Dachboden) sind hierbei noch gar nicht berücksichtigt.
Ziel ist es nun, den Endenergieverbrauch der Immobilie von 300 kWH/(m2a) auf 125 kWH/ (m2a) zu senken.
Dies wird erreicht durch:
– Dämmung des Dachbodens,
Kosten: 10.000 €
– Austausch der Fenster und Türen, Kosten: 25.000 €
– Ergänzung der Ölheizung mit einer Wärmepumpe,
Kosten: 25.000 €
– Dämmung der Außenfassade,
Kosten: 20.000 €
= Gesamtkosten: 80.000 €
Die Darlehensrate bei einer Annuität (Zins + Tilgung) von 5,5 % liegt monatlich bei 366,67 €. Die neuen Heizkosten pro qm betragen dann: 125 kWH x 15,6 ct/kwH = 19,50 €. Bei einer Wohnfläche von 150 qm sind die neuen Heizkosten pro Jahr: 19,50 €/qm x 150 qm = 2.925 € jährlich. Die Ersparnis liegt somit bei 4.095 € im Jahr. Ihr Eigenanteil bei dieser energetischen Sanierung liegt hier bei 366,67 € (monatliche Rate bei 80.000 € Darlehenssumme) – 341,25 € = 25,42 € pro Monat.
Es gibt jedoch für den Einbau der Wärmepumpe noch eine Förderung der BAFA in Höhe von 35 % der Kosten. Dies wären bei 25.000 € insgesamt 8.750 € Förderung (25.000 € Kosten für Wärmepumpe inkl. Installation x 0,35 % (35 % Förderung). Mit der Förderung für die Wärmepumpe können Sie 344 Monate lang Ihren Eigenanteil bezahlen (8.750 € Förderung/25,42 € Eigenanteil/pro Monat).
Somit kostet Sie die energetische Sanierung in diesem Beispiel im Idealfall in den nächsten 28 Jahren gar nichts. Die Voraussetzung dabei ist, dass die monatliche Darlehensbelastung über die Laufzeit von 28 Jahren identisch bleibt. Und das Darlehen wäre ohne Berücksichtigungskosten der Grundschuld bis auf ca. 4.000 € komplett zurückbezahlt (Annahme: 3,5 % Zins und 2 % Tilgung gleichbleibend über 28 Jahre, ohne Berücksichtigung der Grundschuldkosten).
Energetische Sanierung ist somit nicht nur gut für die Umwelt – Sie kostet Sie im Idealfall auch nichts.
Für Fragen zu dem Thema energetische Sanierung wie auch zu Beantragung des Darlehens steht Ihnen Hausguthaben gerne zur Verfügung. Zusätzlich steigern Sie mit der energetischen Sanierung auch den Wert Ihrer Immobilie und erhöhen die Chancen, einen besseren Verkaufswert bei einem späteren Verkauf der Immobilie zu erzielen. Das Thema ist also nicht nur für Eigenheimbesitzer sehr interessant, auch für Vermieter wird es immer wichtiger.
Ab 2023 wird die CO2-Umlage anteilig für Vermieter fällig und kann nicht mehr auf den Mieter alleine umgelegt werden. Die Kosten berechnen sich hierbei nach der CO2-Emmision. Pro Tonne CO2 will die Bundesregierung bis 2025 insgesamt 55 € an Abgaben.
Der Vermieter hat im Gegensatz zum Eigenheimnutzer bei der energetischen Sanierung noch folgenden weiteren Vorteil: Er kann die Investitionen in die energetische Sanierung –
Stand heute – steuerlich geltend machen. Somit werden die Mieteinahmen durch die Kosten der energetischen Sanierung reduziert. Für eine detaillierte Berechnung gehen Sie auf Ihren Steuerberater zu.